Hunte: Von der Straßenbrücke in Tungeln bis zue Eisenbahnbrücke im Barneführerholz
Lethe: Von der Unterdückerung in Hundsmühlen bis Bothes Wassermühle (Beverbruch) Schonzeit ist für die Lethe ab der Straßenbrücke/Lagerdamm bis zu Bothes Wassermühle in der Zeit vom 15.10. bis zum 15.05. des folgenden Jahres. Es sind die ausgewiesenen Fischschongebiete, Sohlengleiten und Rauschen 50m unter- und oberhalb gesperrt.
Bümmersteder Fleth / Graben 26
Tillysee (nur innerhalb der Angelzone!)
Hövener Fleth
Moorbäke (Für Gastangler ganzjährig gesperrt.)I
Tungeler Ablasskanal (Ausnahme: Die Strecke von der Fischtreppe bis 80m unterhalb)
Sager-Meerkanal (bis Meerweg)
Kuhle in der Wardenburger Marsch (Das Befischen ist nur in der Ueit vom 01.07 bis zum 31.12. des Jahres erlaubt. Für Gastangler ist die Kuhle ganzjährig gesperrt.