Gewässer

Bezeichnung der Gewässer:

  • Hunte: Von der Straßenbrücke in Tungeln bis zue Eisenbahnbrücke im Barneführerholz
  • Lethe: Von der Unterdückerung in Hundsmühlen bis Bothes Wassermühle (Beverbruch) Schonzeit ist für die Lethe ab der Straßenbrücke/Lagerdamm bis zu Bothes Wassermühle in der Zeit vom 15.10. bis zum 15.05. des folgenden Jahres. Es sind die ausgewiesenen Fischschongebiete, Sohlengleiten und Rauschen 50m unter- und oberhalb gesperrt.
  • Bümmersteder Fleth / Graben 26
  • Tillysee (nur innerhalb der Angelzone!)
  • Hövener Fleth
  • Moorbäke (Für Gastangler ganzjährig gesperrt.)I
  • Tungeler Ablasskanal (Ausnahme: Die Strecke von der Fischtreppe bis 80m unterhalb)
  • Sager-Meerkanal (bis Meerweg)
  • Kuhle in der Wardenburger Marsch (Das Befischen ist nur in der Ueit vom 01.07 bis zum 31.12. des Jahres erlaubt. Für Gastangler ist die Kuhle ganzjährig gesperrt.
  • Sonstige Gräben und Vorfluter im Vereinsbereich
  • Baggersee Höven (Für Gastangler ganzjährig gesperrt.)
  • Westerholter See (während des Badebetriebes ist das Angeln verboten)
  • Korrbäke

Gewässerkarte zum Download
Angelbereich Tillysee

Kommentare sind geschlossen.